Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

Hauptmenü:
  • Glaube
  • Themen
  • Unterstützung

Hauptmenü:
  • Glasnik
  • Termine
  • Bischof
  • Pfarren
  • Diözese

Hauptmenü ein-/ausblenden
Pfarrmedien
Hauptmenü:

Inhalt:
OLYMPUS DIGITAL CAMERA
InaPlavans_freepik.com
OLYMPUS DIGITAL CAMERA
05.12.2025

Fotos in der pfarrlichen Medienarbeit

 

 

Fotos sind ein zentrales Element der pfarrlichen Öffentlichkeitsarbeit – ob im Pfarrblatt, auf der Website oder in sozialen Medien. Sie erzählen Geschichten, schaffen Nähe und transportieren Emotionen. Doch die Verwendung von Bildern ist rechtlich sensibel. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten müssen:

 

1. Urheberrecht: Wer hat die Rechte am Foto?

  • Eigene Fotos: Wenn Sie selbst fotografieren, sind Sie Urheber*in und können die Bilder verwenden. Dennoch gilt das Recht am eigenen Bild für abgebildete Personen (siehe Punkt 2).
  • Fotos von Dritten: Für Bilder, die Sie nicht selbst gemacht haben, benötigen Sie eine Nutzungserlaubnis des Fotografen. Diese sollte schriftlich erfolgen und klar regeln:
    • Wo und wie lange das Foto genutzt wird (Print, Website, Social Media).
    • Ob eine Weitergabe erlaubt ist.
  • Kostenpflichtige Bilder: Professionelle Fotograf*innen verlangen in der Regel ein Honorar. Die Nutzung ohne Erlaubnis kann teure Abmahnungen nach sich ziehen.
  • Bilddatenbanken: Nutzen Sie seriöse Plattformen wie Wikimedia Commons, Pixelio, pixabay, freepik oder die Bilddatenbanken von Pfarrmedien Österreich oder Pfarrbriefservice.de.  Beachten Sie Lizenzbedingungen und die Pflicht zur Namensnennung (Fotocredit).

 

2. Recht am eigenen Bild: Zustimmung der abgebildeten Personen

  • Grundsatz: Jede Person darf selbst bestimmen, ob ein Foto von ihr veröffentlicht wird.
  • Öffentliche Veranstaltungen: Bei Pfarrfesten oder Gottesdiensten ist die Zustimmung oft konkludent, wenn die Personen wissen, dass fotografiert wird. Dennoch gilt: Keine Nahaufnahmen ohne Einwilligung.
  • Kinderfotos: Hier ist besondere Vorsicht geboten. Sie benötigen die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
  • Hinweisplakate: Bei größeren Veranstaltungen empfiehlt sich ein gut sichtbarer Hinweis, dass fotografiert wird. HInweisplakat zum Download

 

3. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

  • Fotos können personenbezogene Daten enthalten. Die DSGVO verlangt, dass Sie den Zweck der Veröffentlichung klar kommunizieren und die Daten nicht zweckentfremden.
  • Bei sensiblen kirchlichen Anlässen (Taufe, Erstkommunion, Trauung) ist besondere Zurückhaltung geboten. 

4. Praktische Tipps für sichere Bildnutzung

  • Keine Bilder aus der Google-Suche kopieren! Diese sind fast immer urheberrechtlich geschützt.
  • Regelmäßige Bildinventur: Prüfen Sie Ihre Website und Pfarrmedien auf alte Bilder ohne geklärte Rechte.
  • Fotocredit angeben: Immer den Namen des Fotografen und ggf. die Lizenz nennen.
  • Zeitlich begrenzte Nutzungsrechte beachten: Manche Lizenzen gelten nur für einen bestimmten Zeitraum.

5. Konsequenzen bei Verstößen

  • Abmahnungen können teuer werden – bis zu mehrere tausend Euro für ein einziges Bild. Falls Sie in ihrer Pfarre eine Abmahnung bekommen, wenden Sie sich an den Rechtsreferenten der Diözese Dr. Markus Knotek.
  • Auch kleine Bilder (z. B. in PDFs) sind betroffen. Spezialisierte Software findet Verstöße im Internet.

Fazit

Die pfarrliche Medienarbeit lebt von Bildern, doch rechtliche Sorgfalt ist unerlässlich. Klären Sie Nutzungsrechte, holen Sie Einwilligungen ein und setzen Sie auf sichere Quellen. So vermeiden Sie rechtliche Probleme und handeln verantwortungsvoll gegenüber Urheber*innen und abgebildeten Personen.

 

 

zurück

nach oben springen
  • Newsletter bestellen
  • Nachricht schreiben
Newsletter
Pfarrmedien

St. Rochus-Straße 21 (Eingang: Domplatz 2)
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 2682 777-442
E-Mail: pfarrmedien@martinus.at
https://www.martinus.at/pfarrmedien
Impressum
  Anmelden
nach oben springen